Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
Vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) in der F?cherverbindung muss eine Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) angefertigt werden. Die Arbeit muss erkennen lassen, dass Sie zum selbstst?ndigen wissenschaftlichen Arbeiten bef?higt sind.
Für die Schriftliche Hausarbeit werden 10 Leistungspunkte vergeben. Die Schriftliche Hausarbeit ist eine Leistung im Studium (10 LP) und gleichzeitig ein Teil Ihrer
Ersten Staatsprüfung. Innerhalb der Ersten Staatsprüfung hat die Schriftliche Hausarbeit eine Gewichtung von ca. 11% in den Studieng?ngen Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen bzw. von ca. 12,5% im Studiengang Lehramt an Gymnasien.
Das Thema vereinbaren Sie sp?testens ein Jahr vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung mit einem/einer prüfungsberechtigten Dozent*in.
Bei den Lehr?mtern an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien kann die Schriftliche Hausarbeit in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung, in den Erziehungswissenschaften oder interdisziplin?r geschrieben werden.
Die Schriftliche Hausarbeit kann also wie folgt angefertigt werden:
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- in den Lehr?mtern an Grundschulen und Mittelschulen
- im Unterrichtsfach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik),
- in einem Didaktikfach,
- in der Grundschulp?dagogik und -didaktik (beim Studium Lehramt an Grundschulen) bzw. in den Didaktiken einer F?chergruppe der Mittelschule (beim Studium Lehramt an Mittelschulen),
- in den Erziehungswissenschaften
- oder interdisziplin?r zwischen zwei der genannten Fachbereiche.
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- in den Lehr?mtern an Realschulen und Gymnasien
- in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik),
- in den Erziehungswissenschaften
- oder interdisziplin?r zwischen zwei der genannten Fachbereiche.
Ablauf: Planung, Durchführung und Abgabe der Schriftlichen Hausarbeit
Schritt 1:
?berlegen Sie, in welchem Fach oder welchen F?chern (interdisziplin?r) Sie die Arbeit schreiben m?chten. ?berlegen Sie sich ein (m?gliches) Thema für Ihre Schriftliche Hausarbeit.
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Schritt 2:
Sp?testens 1 Jahr vor Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung: Nehmen Sie Kontakt zu prüfungsberechtigten Personen dieses Fachs bzw. dieser F?cher auf oder kontaktieren Sie die Fachstudienberatungen der Lehramtsstudieng?nge, falls Sie nicht wissen, wer prüfungsberechtigt ist.
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Schritt 3:
Sprechen Sie Thema und Fragestellung der Schriftlichen Hausarbeit mit der prüfungsberechtigten Person bzw. den prüfungsberechtigten Personen ab. Ggf. müssen Sie dazu eine grobe Skizze, ein Abstract oder ein Inhaltsverzeichnis als Entwurf vorlegen.
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Schritt 4:
Fertigen Sie die Hausarbeit an. Am Schluss der Hausarbeit müssen Sie versichern, dass Sie die Arbeit selbstst?ndig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benützt haben. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen Sie unter Angabe der Quelle kenntlich machen. Die Versicherung selbstst?ndiger Anfertigung ist auch für Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen abzugeben.
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Schritt 5:
Geben Sie die Hausarbeit (mit dem Aufkleber), das Formular für die Empfangsbest?tigung sowie auch das Formular für das Gutachten fristgerecht bei der prüfungsberechtigten Person bzw. den prüfungsberechtigten Personen ab (Absprache treffen, wer sie entgegennimmt!). Den Abgabetermin, die Formulare für den Aufkleber, die Empfangsbest?tigung und das Gutachten finden Sie unter ?Staatsexamen: Antr?ge und weitere Informationen“ auf den Webseiten der Au?enstelle des Prüfungsamts für alle Lehr?mter an ?ffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen).
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Falls Sie die Hausarbeit nicht fristgerecht abgeben k?nnen, holen Sie unbedingt die Zustimmung der prüfungsberechtigten Person für eine Verl?ngerung ein. Die Verl?ngerung betr?gt maximal 2 Monate. Das Formular für die Zustimmung zur Gew?hrung eines Nachtermins für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit finden Sie auf den Webseiten der Au?enstelle des Prüfungsamts für alle Lehr?mter an ?ffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen).
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Schritt 6:
Reichen Sie die Empfangsbest?tigung oder die Zustimmung zur Gew?hrung eines Nachtermins fristgerecht bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Au?enstelle des Prüfungsamts für alle Lehr?mter an ?ffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen), ein.
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Schritt 7:
Die prüfungsberechtigte Person korrigiert die Schriftliche Hausarbeit. Sie erstellt ein Gutachten und leitet es mit der korrigierten Hausarbeit an die Au?enstelle des Prüfungsamts für alle Lehr?mter an ?ffentlichen Schulen bis Dezember für den Frühjahrstermin bzw. bis Juni für den Herbsttermin der Ersten Staatsprüfung weiter.
Durchführung von Erhebungen im Rahmen von Zulassungsarbeiten
Die Durchführung einer Erhebung an einer ?ffentlichen Schule in Bayern bedarf grunds?tzlich einer Genehmigung. Die Genehmigung erfolgt nach § 24 der " Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern" (BaySchO).
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Zust?ndig sind:
- für Erhebungen an Grund- und Mittelschulen: Für die Genehmigung von Erhebungen an Grundschulen und Mittelschulen in nur einem Schulamtsbezirk sind die jeweiligen Staatlichen Schul?mter zust?ndig, bei Schulen in mehreren Schulamtsbezirken eines Regierungsbezirks die jeweilige Regierung. Wird eine Erhebung an Schulen dieser Schularten in mindestens zwei Regierungsbezirken durchgeführt, so ist für die Genehmigung das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zust?ndig.
- für Erhebungen an Realschulen und Gymnasien: Für die Genehmigung einer Erhebung an Realschulen und Gymnasien, auch wenn sie nur an einer einzigen Schule durchgeführt werden soll, ist stets das Staatsministerium zust?ndig.
- nur Antr?ge bearbeitet werden k?nnen, die über die aktuellen Antragsformulare gestellt werden,
- vor Durchführung einer Erhebung an einer Schule die erfolgte Genehmigung der jeweiligen Schulleitung anzuzeigen ist,
- für alle Anfragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Erhebung ausschlie?lich Ihre universit?re E-Mail-Adresse zur verwenden ist.
Anerkennung einer anderen Abschlussarbeit als Zulassungsarbeit
Als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit k?nnen nach § 29 LPO I auf Antrag anerkannt werden:
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- eine als ausreichend zur Verleihung der Doktorwürde angenommene wissenschaftliche Arbeit,
- eine als ausreichend befundene, im Rahmen eines universit?ren Studiengangs gefertigte Diplom-, Magister- oder Masterarbeit oder
- eine als ausreichend befundene, im Rahmen eines universit?ren Studiengangs gefertigte Bachelorarbeit, wenn die zu Grunde liegende Bachelor-Prüfungsordnung einen Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten vorsieht.
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an die Au?enstelle des Prüfungsamts für alle Lehr?mter an ?ffentlichen Schulen, d.h. dem Prüfungsamt für Lehramt (Staatsexamen). Das Formular für den Antrag auf Anerkennung als Zulassungsarbeit finden Sie dort ebenfalls.
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