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Sie sind verpflichtet zum Ende Ihres 4. Fachsemesters eine Bescheinigung über Ihren Studienfortschritt beim Studentenwerk (BAf?G-Amt) einzureichen.

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Nachfolgend einige Informationen dazu:

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In einer Bescheinigung gegenüber dem Studentenwerk (BAf?G-Amt) nach § 48 BAf?G wird bescheinigt, ob Sie für Ihr Fachsemester üblichen Leistungen erbracht haben.

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Soweit beim Studentenwerk (BAf?G-Amt) eine entsprechende Leistungsbescheinigung eingereicht werden muss (normalerweise zum Ende des 4. FS), kann das Formblatt 5 des Studentenwerks mit der ?berschrift ?Bescheinigung nach § 48 BAf?G“? durch einen Leistungsnachweis, der im Studis-System selbst ausgedruckt und verifiziert werden kann,?ersetzt werden.?

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Für die Bachelor-Studieng?nge der Informatik?gelten folgenden Leistungspunktezahlen

Fachsemester

(Ende des Semester)

FS

Ben?tigte Anzahl an Leistungspunkten

bis Ende des entsprechenden Semesters

des Grundstudiums

LP

4

90

5

120

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Für folgende Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik gilt die "vereinfachte Verfahrensweise"

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  • Bachelor-Studieng?nge Geographie, Geoinformatik und Wirtschaftsinformatik?
  • Master-Studiengang Geographie, Geoinformatik und Klima- und Umweltwissenschaften

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Die vereinfachte Verfahrensweise geht je Semester von 25 ECTS-Punkten aus, die bis zum Ende des folgenden Semesters?nachzuweisen sind.
Dies bedeutet beispielhaft, dass bis zum Ende des zweiten Semesters 25 ECTS-Punkte, bis zum Ende des dritten Semesters 50 ECTS-Punkte usw. nachzuweisen sind.?

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