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Studierendenausweis

Die CAMPUS CARD AUGSBURG für Studierende (Studierendenausweis) steht allen immatrikulierten Studentinnen und Studenten der beiden Augsburger Hochschulen zur Verfügung. Die Karte vereint wichtige Funktionen für den universit?ren Alltag: Ausweis, Bibliotheksnutzung, Semesterticket, Bezahlen und Schlie?en.

Der pers?nliche Studierendenausweis wird einmalig zum Studienbeginn ausgestellt und zusammen mit den Studienunterlagen ausgeh?ndigt. Der Ausweis ist generell nicht übertragbar.

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Bitte beachten Sie: Der Studierendenausweis wird Erstsemestern per Post bereits validiert – also gültig für ihr erstes Semester – zugeschickt.?Diese Validierung muss jedes Semester nach vollzogener Rückmeldung – der ?berweisung des Semesterbeitrags – ? neu durchgeführt werden!
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Funktionen

Ihre Campus Card dient als Nachweis des Studierendenstatus auf dem Campus und gegenüber externen Stellen. Achten Sie bitte auf eine Validierung für das aktuelle Semester.

Der Ausweis dient ebenso?zur Bibliotheksnutzung.?Die Benutzernummer der Universit?tsbibliothek ist im Kartenchip gespeichert und au?en auf der Karte aufgedruckt.?Nach einmaliger, pers?nlicher Registrierung in der Bibliothek der Hochschule Augsburg kann der Studierendenausweis auch dort zur Ausleihe im Rahmen der Ortsleser-Regelung genutzt werden.

Die CAMPUS CARD dient als elektronische Geldb?rse für private Bezahlvorg?nge auf dem Campus von Universit?t oder Hochschule: d.h. Speisen und Getr?nke in den Mensen, Cafeterien und Café Bars des Studierendenwerks; Kopieren und Scannen auf beiden Campus-Gel?nden; Follow-Me-Drucken (Campus der Universit?t)

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Die Geldb?rse muss nicht aktiviert und/oder mit Guthaben aufgeladen und genutzt werden.?M?chten Sie die Geldb?rse jedoch nutzen, dann muss diese zun?chst an einem der Aufladeger?te (?Aufwerter“) aktiviert werden (d.h. es müssen die Nutzungsbedingungen für die Bezahlfunktion anerkannt werden). Dazu halten Sie die Karte an das am Ger?t markierte Kartenlesefeld und befolgen die Anweisungen auf dem Ger?te-Display.?Direkt danach und sp?ter zu jedem beliebigen Zeitpunkt k?nnen Sie Ihre elektronische Geldb?rse an den Aufwertern durch Bargeld oder EC-Karte bis zu einem Guthaben von maximal 150 Euro aufladen. An den sogenannten Rückzahlern kann gespeichertes Guthaben bis 50 Euro auch wieder ausbezahlt werden.

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Weitere Informationen: