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Zulassungsfrei (ohne NC)

Hier finden Sie eine ?bersicht der meist gestellten Fragen zu zulassungsfreien Studieng?ngen.

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Sollte Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse:

bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de

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Zulassungsfrei bedeutet, dass dieser Studiengang keinen NC (Zulassungsbeschr?nkung) hat. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Ein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne gibt es nicht.

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Ein Konto bei hochschulstart.de wird bei zulassungsfreien Studieng?ngen nicht ben?tigt.

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Sie registrieren sich im VIBS-Portal der Universit?t Augsburg und führen die Online-Bewerbung sowie die Online-Immatrikulation durch. Am Ende erhalten Sie einen Antrag auf Einschreibung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit den ben?tigten Unterlagen (siehe unten) ein. Ihre Unterlagen werden nach Eingang geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, werden Sie eingeschrieben.

Sie erhalten den Studienplatz, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

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  • Hochschulzugangsberechtigung

Sie ben?tigen die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, um sich einzuschreiben. Bitte informieren Sie sich über die Hochschulzugangsvoraussetzungen.

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  • Eignungsverfahren

Wenn Ihr Studienwunsch zus?tzlich ein Eignungsverfahren voraussetzt, müssen Sie sich hierfür separat anmelden. Die Registrierung im Bewerbungsportal alleine genügt nicht. Das Verfahren wird gesondert durchgeführt und hat auch eine eigene Bewerbungsfrist. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Best?tigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen müssen. Informationen finden Sie auf der Webseite zum Eignungsverfahren.

Bei zulassungsfreien Studieng?ngen gibt es keine Quoten, daher k?nnen auch keine Sonderantr?ge (z.B. wegen eines Zweitstudiums oder H?rtefalls) gestellt werden. Dies ist aber auch nicht notwendig, da Sie sich direkt einschreiben k?nnen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Eine Bewerbungsfrist müssen Sie in folgenden F?llen beachten:

  1. bei Bewerbung mit internationaler Studienberechtigung: Mitte September (Wintersemester) bzw. Mitte M?rz (Sommersemester)
  2. bei Bewerbung zum Sommersemester für ein h?heres Fachsemester (nur bei Studieng?ngen, die nicht zum Sommersemester begonnen werden k?nnen)
  3. bei Bewerbung für Masterstudieng?nge (Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Masterstudieng?nge)
Es gelten zudem Fristen, bis zu denen die Einschreibung, Umschreibung oder ein Doppelstudium erfolgt sein muss. Bei erhaltenem Zulassungsbescheid gilt die Frist im Bescheid, ansonsten in der Regel der 30.09. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester). Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen so früh wie m?glich ein, damit Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. die Zulassungsvoraussetzungen rechtzeitig gekl?rt werden k?nnen. Erst wenn Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie Ihren Zugang zu den Campus-Portalen (Rechenzentrums-Kennung) und k?nnen sich für bspw. Einführungs- oder Lehrveranstaltungen anmelden.

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Informationen zur Einschreibung und zu Fristen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

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Informationen zu Einführungsveranstaltungen erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

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Eine versp?tete Einschreibung kann zu Nachteilen bei Studienbeginn führen. Bitte reichen Sie die Unterlagen frühzeitig ein.

Welche Unterlagen für die Einschreibung eingereicht werden müssen, erfahren Sie in den Checklisten auf der Webseite zur Einschreibung

der Studierendenkanzlei.

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Haben Sie Ihre Studienberechtigung im Ausland erworben, müssen Sie sich zun?chst bewerben und die

erforderlichen Unterlagen zur Bewerbung

einreichen.

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Bei Masterstudieng?ngen ist ebenfalls eine vorherige Bewerbung notwendig. Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den

Webseiten der Masterstudieng?nge

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Bitte bedenken Sie, dass bei bestimmten Studieng?ngen bzw. -f?chern eine

Eignungsprüfung

abgelegt werden muss. Sie müssen sich dafür gesondert anmelden.

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Ja, die Masterstudieng?nge der Universit?t Augsburg sind zulassungsfrei.

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Es ist aber trotzdem vor der Einschreibung eine Bewerbung erforderlich, da bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den Webseiten der Masterstudieng?nge.

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Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Webseite der Studierendenkanzlei zur

Einschreibung und zum Ablauf der Einschreibung.

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In unserem Online-Bewerbungsportal (VIBS) k?nnen Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang registrieren und die Online-Immatrikulation durchführen.

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