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Ein exklusives Angebot für Studierende ab dem 3. Fachsemester - Seien Sie dabei!

Was ist JurIT?

Laptop mit Speedtest
Heben Sie sich von der Masse ab und erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven, indem Sie Fachkenntnisse sowie praxisrelevante Kompetenzen in der Digitalisierung und Rechtsinformatik erwerben!

Prof. Dr. Benedikt Buchner, Initiator des Programms

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben im Rahmen der Zusatzqualifikation “JurIT” Fachkenntnisse sowie praktische Kompetenzen in der Digitalisierung und Rechtsinformatik, die für die Berufspraxis immer wichtiger werden und zum interdisziplin?ren Austausch sowie zur Probleml?sung in digital vernetzten Gesellschaften bef?higen.

Vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen werden heutzutage auf dem juristischen Arbeitsmarkt zunehmend erwartet; wer über diese verfügt, verfügt über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal.

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JurIT soll vermitteln:

  1. Wissenschaftliche, berufliche und technische Qualifikationen für eine sp?tere juristische T?tigkeit in einer digital vernetzten Justiz, Wirtschaft und Gesellschaft.
  2. Grundlegende Konzepte und Herangehensweisen der Informatik, IT-Sicherheitstechnik sowie des Digitalisierungsrechts und deren praktische Anwendung.
  3. Heutige und künftige Herausforderungen der Digitalisierung in den typischen Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen.
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Die Auswahl der (max. 40) Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch einen Zulassungstest zu Beginn des Wintersemesters. Für den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein entsprechendes Zeugnis.
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Eckdaten

Wer? ????Jura-Studierende ab dem 3. Semester; beschr?nkt auf 40 Personen
Dauer? ??? 2 Semester
Beginn? ????Wintersemester (ab der 2. Vorlesungswoche)
Zugang?
??? Zulassungstest
  • Form: Online, über Digicampus (Multliple-Choice sowie Single-Choice Aufgaben)
  • Inhalt: Rechts- und Technikfragen

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Voraussetzungen für

erfolgreichen Abschluss:

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  • Besuch aller Veranstaltungen im Rahmen der ?JurIT“ (Anwesenheitspflicht)
  • Bestehen der Semesterabschlusstests (ein veranstaltungsübergreifender Test pro Semester)

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Laptop mit Speedtest
In nur zwei Semestern vertiefte Kenntnisse in Recht und Praxis der Digitalisierung zu erwerben, geh?rt zu den besonders attraktiven Angeboten der Augsburger Fakult?t.

Prof. Dr. Tobias Lutzi, Juniorprofessor Universit?t Augsburg

Programmübersicht

Veranstaltungen im Wintersemester:

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Datenschutzrecht

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Die besondere Bedeutung pers?nlicher Daten in einer digitalisierten Welt nimmt st?ndig zu. Als notwendiges Gegenstück der informationstechnischen Vernetzung ist der Datenschutz zu einem zentralen Anliegen in allen Bereichen der Informationsgesellschaft geworden. Hierin liegt zugleich auch die Herausforderung des Datenschutzrechts, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Vielzahl an Datenverarbeiten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu schaffen.

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Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Anwendungsbereich und Grundbegriffe des Datenschutzrechts
  • Adressaten datenschutzrechtlicher Pflichten
  • Grundprinzipien und Rechtm??igkeit der Datenverarbeitung
  • Besondere Regulierungsbereiche
  • Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht
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Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Benedikt Buchner - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung

Startseite:

E-Mail:

Digitale Vertr?ge, §§ 327 ff. BGB

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Kaum ein Vertrag des t?glichen Lebens wird noch g?nzlich au?erhalb des digitalen Raums geschlossen. Gesetzgeber und Gerichte haben hierauf lange Zeit nur mit punktuellen Anpassungen des rechtlichen Rahmens reagiert; mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770) hat der europ?ische Normgeber 2019 schlie?lich eine umfangreiche Regelung von Verbrauchervertr?gen über digitale Produkte vorgelegt, die mit Wirkung vom 1.1.2022 in Form der §§ 327 327u Teil des deutschen BGB geworden sind.
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Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • (formale) Regeln über den Abschluss von Vertr?gen mit digitalen Mitteln
  • (materielle) Regeln für Verbrauchervertr?ge, insb. über digitale Produkte
  • Abgrenzung und Anwendung der verschiedenen digitalisierungsspezifischen Regelungen des BGB

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Juniorprofessor für Privatrecht
Prof. Dr. Tobias Lutzi - Juniorprofessur für Privatrecht

Startseite:

E-Mail:

Technischer und organisatorischer Datenschutz

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In einer Welt, in der personenbezogene Daten durch mit dem Internet verbundene Endger?te in immer gr??eren Mengen generiert und verarbeitet werden sowie immer mehr Dienstleistungen auf der Analyse und Verknüpfung gro?er Datenmengen – darunter auch personenbezogene Daten – basieren, wird die Absicherung unserer IT-Ressourcen immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, dass auch das Datenschutzrecht die Umsetzung technischer und organisatorischer Ma?nahmen zur Absicherung von IT-Ressourcen normiert, sofern mit diesen IT-Ressourcen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

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Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:

  • Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Art. 24 DSGVO)

  • Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)

  • Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO)

  • Datenschutz-Folgenabsch?tzung (Art. 35 DSGVO)

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Dozentin:

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Dr. Annika Selzer

Leiterin der Forschungsabteilung "IT Law and Interdisciplinary Privacy Research" am Fraunhofer SIT und Co-Koordinatorin des Forschungsbereichs "Legal Aspects of Privacy and IT-Security" im Nationalen Forschungszentrum für Angewandte Cybersicherheit ATHENE

Informatik für Juristen

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Studierenden erwerben ein grundlegendes theoretisches Verst?ndnis über die wichtigsten Grundbegriffe, Konzepte und Denkweisen der Informatik. Au?erdem werden die terminologischen und technischen Grundlagen vernetzter IT-Systeme, insbesondere des Internets, vermittelt. Es werden u.a. vielf?ltige Erscheinungen der digitalen Gesellschaft (wie z.B. Künstliche Intelligenz, Big Data oder Blockchain) n?her kennengelernt, die die juristische Praxis